§ 1 Grundsätze
Durch den Vorstand der Halleschen Feldbogengilde e.V. (HFG) ist für jedes Geschäftsjahr ein Haushaltsplan zu erstellen, welcher durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. Solange diesem nicht zugestimmt wurde, dürfen höchstens Ausgaben in Höhe von einem Viertel des Vorjahreshaushaltes getätigt werden. Die im Haushaltsplan bestätigten Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, bei sparsamster Geschäftsführung ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Die Ausgaben müssen sich im Rahmen des Haushaltsplanes bewegen. Ein Ausgleich zwischen einzelnen Positionen innerhalb des Haushaltsplanes ist zulässig.
§ 2 Finanzverwaltung
Die Buchhaltung und Kassenführung hat in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu erfolgen. Die Anweisung zur Zahlung erfolgt vom Vorstand. Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos abzuwickeln. Zum Jahresende ist eine Inventur vorzunehmen. Dafür sind Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind und einen Wert von 400 € übersteigen. Anzugeben sind Art des Gegenstandes, Tag des Erwerbs, Anschaffungswert und Zeitwert (ggf. Schätzung) und der Aufbewahrungsort. Abgänge von Vermögenswerten sind mit einer kurzen Begründung auszuweisen. Überzähliges oder nicht verwendungsfähiges Inventar ist auf Rechnung der HFG möglichst gewinnbringend zu veräußern.
§ 3 Aufgaben des Kassenwarts
Dem Kassenwart obliegen die Kassen‐ und Vermögensverwaltung, sowie die Überwachung des gesamten Rechnungswesens des Vereins. Er berichtet dem Vorstand in regelmäßigen Abständen. Der Kassenwart hat nach Ablauf des Geschäftsjahres innerhalb von 8 Wochen dem Vorstand einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögensverhältnisse vorzulegen. Der Kassenwart bereitet unter Mitwirkung des Vorstandes den Haushaltsplan als Entwurf vor und legt diesen bis Ende Februar dem Vorstand vor. Nach Akzeptanz durch den Vorstand wird dieser der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
§ 4 Kassenprüfer
Den von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern obliegen die Prüfung der Jahresrechnung, sowie der Bücher, Schriften und sonstigen haushaltsrelevanten Unterlagen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der Finanzordnung. Sie wird einmal im Geschäftsjahr stattfinden. Die Prüfer erstellen hierüber einen Prüfbericht und leiten diesen an den Vorstand weiter. Der Prüfbericht bzw. die daraus resultierende Zusammenfassung ist der nächstfolgenden Mitgliederversammlung vorzulegen. Der Prüfbericht hat zu beinhalten: ‐ den Bank‐ und Kassenbestand ‐ die Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit der Kassenunterlagen ‐ die Einschätzung zur Einhaltung der Bestimmungen der Satzung und der Finanzordnung der HFG.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge werden bis zum 30. November für das darauffolgende Geschäftsjahr fällig. Die Überweisung des Mitgliedsbeitrages hat unaufgefordert auf das Konto der HFG zu erfolgen: Volksbank Halle IBAN DE63 8009 3784 0002 7201 16 BIC GENODEF1HAL Für neue Mitglieder werden die Beiträge mit Aufnahme fällig. Bei unterjährigem Eintritt ist für jeden vollen folgenden Monat bis Jahresende ein Beitrag von 15 € als Einmalzahlung im Voraus fällig. Der Beitragssatz beträgt für: Mitglieder Erwachsene 160 €/Jahr Kinder (schulpflichtig) 40 €/Jahr Familien: bei zwei vollzahlenden Erwachsenen entfällt der Kinderbeitrag Ehrenmitglieder beitragsfrei Ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 30. November nicht bezahlt, endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des gleichen Jahres. Der Jahresbeitrag kann durch Arbeitsstunden für das Folgejahr minimiert werden. Für jede geleistete Arbeitsstunde wird ein Betrag von 2,50 € angesetzt und vom Gesamtbeitrag von 160 € abgezogen. Somit kann der Jahresbeitrag von jedem Mitglied durch Arbeitsstunden individuell von 160 € auf 75 € gesenkt werden. Kinder bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Stundennachweise können bis zum 30.10. eines jeden Jahres über folgende E-Mail: stunden@hf‐gilde.de eingereicht werden. Aufgrund dieser Aufstellung zahlt jedes Mitglied bis zum 30.11. eines jeden Jahres seinen Mitgliedsbeitrag für das folgende Jahr. Ein entsprechender Vordruck für die Stundenaufstellung ist im Briefkasten beim Parcoursbuch hinterlegt und kann genutzt werden, wenn gewünscht. 2 Sonderregelungen können im Vorstand beantragt werden. Sie werden dort diskutiert und entschieden.
§ 6 Nutzungsgebühren
Neuen Vereinsmitgliedern, wird die Möglichkeit geboten, mit Vereinsbögen zu trainieren. Die Nutzungsgebühr beträgt:
Leihbogen + 5 Pfeile: 5 €/Woche
Pfeilverlust oder Defekt: 5 €/Stück
Parcoursbenutzung für Nichtmitglieder: 10 €/Person
Zelte + Festzeltgarnituren: 50 €/Woche
Sonstige Gebühren:
Schnupperkurs (max. 1,5 Stunden): 15 €/Person
Trainerkurse (max. 3 Stunden): 150 €/Person
Veranstaltungen für Firmen: 20 €/Person (mindestens 150 €)
§ 7 Erstattung von Auslagen
Die bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in gewählten und berufenen Gremien der HFG bestehenden Auslagen werden im Rahmen des Haushaltsplanes erstattet. Dazu gehören insbesondere Reise‐ und Portokosten. Dienstreisen gelten mit Beschlussfassung und schriftlicher Auftragserteilung zur Durchführung der Reise als genehmigt. Reisekosten werden auf Antrag nach Bundesreisekostengesetz erstattet. Aufwendungen für Qualifikationsturniere zur Deutschen Meisterschaft Die HFG übernimmt kein Startgeld von Vereinsmitgliedern für die Teilnahme an Qualifikationsturnieren oder Meisterschaften unabhängig vom Verband.
§ 8 Gültigkeit
Die Finanzordnung der HFG regelt als Ergänzung der Satzung die Vermögens‐ und Kassenverwaltung der Halleschen Feldbogengilde 1991 e.V. und wird vom Vorstand entsprechend angepasst. Sie tritt ab 27.03.2022 in Kraft.